{"id":223,"date":"2021-12-15T09:53:09","date_gmt":"2021-12-15T08:53:09","guid":{"rendered":"https:\/\/procurementsummit.de\/booking\/?page_id=223"},"modified":"2025-09-29T11:32:27","modified_gmt":"2025-09-29T09:32:27","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/procurementsummit.de\/booking\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"termslist\">\n<ol>\n<li>Bestandteile und \u00c4nderungen des Teilnahmevertrags\n<ol>\n<li>Der Aussteller ist verpflichtet, die veranstaltungsspezifischen Vorgaben des Veranstalters, die Technischen Richtlinien des Veranstalters und die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Veranstaltungsgel\u00e4ndes sowie s\u00e4mtliche einschl\u00e4gigen Normen einzuhalten.<\/li>\n<li>Der Abschluss des Teilnahmevertrags bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform oder der elektronischen Form. \u00c4nderungen des Teilnahmevertrags bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform oder der elektronischen Form. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Ausstellers finden keine Anwendung, sofern der Veranstalter deren Anwendbarkeit nicht schriftlich oder in elektronischer Form zugestimmt hat. Erkl\u00e4rungen des Ausstellers gegen\u00fcber dem Veranstalter bed\u00fcrfen ebenfalls der Schriftform oder der elektronischen Form.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Veranstaltungsspezifische Informationen\n<ol>\n<li>Veranstalter\n<p>Trailblazer Summits GmbH<br \/>\nPapenstra\u00dfe 33e<br \/>\nD-22089 Hamburg<br \/>\nE-Mail: <a href=\"mailto:info@trailblazer.de\"><u>info@trailblazer.de<\/u><\/a><\/li>\n<li>Ort der Veranstaltung\n<p>Hamburg Messe, Messeplatz 1, 20357 Hamburg<\/li>\n<li>Zeitraum der Veranstaltung\n<p>Procurement &#038; Sustainability Summit: 24. und 25.06.2026<\/p>\n<p>Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit aber sp\u00e4testens bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung Datum und Ort der Veranstaltung zu \u00e4ndern.<\/li>\n<li>Leistungsumfang<br \/>\nDer Veranstalter erbringt gegen\u00fcber dem Aussteller die im Teilnahmevertrag vereinbarten Leistungen.<\/li>\n<li>Verg\u00fctung<br \/>\nDer Veranstalter erh\u00e4lt vom Aussteller die im Teilnahmevertrag vereinbarte Verg\u00fctung.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Vertragsschluss durch Anmeldung\n<ol>\n<li>Angebote des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich, sofern der Veranstalter nicht ausdr\u00fccklich in Textform anderes erkl\u00e4rt.<\/li>\n<li>Die Anmeldung des Ausstellers muss unter Verwendung des vom Veranstalter zur Verf\u00fcgung gestellten Anmeldeformulars erfolgen und bedarf der Schriftform oder der elektronischen Form. Die Anmeldung stellt das Angebot des Ausstellers auf Abschluss des Teilnahmevertrags dar.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Zahlungsbedingungen\n<ol>\n<li>Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anf\u00e4llt.<\/li>\n<li>Nach Vertragsschluss stellt der Veranstalter dem Aussteller die vereinbarte Verg\u00fctung in Rechnung. Die Abrechnung der verbrauchsabh\u00e4ngigen Kosten erfolgt nach Veranstaltungsende.<\/li>\n<li>Die Verg\u00fctung ist 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig, sp\u00e4testens jedoch vor Veranstaltungsbeginn. Die Rechnung wird sofort nach Vertragsschluss gestellt.<\/li>\n<li>Dem Aussteller stehen Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur zu, soweit sein Anspruch rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten ist.<\/li>\n<li>Soweit der Veranstalter dem Aussteller eine Erm\u00e4\u00dfigung der g\u00fcltigen Listenpreise gew\u00e4hrt, entf\u00e4llt die Erm\u00e4\u00dfigung, wenn der Aussteller seine Betriebspflicht verletzt, oder mit der Zahlung der Verg\u00fctung in Verzug ger\u00e4t; in einem solchen Falle gelten dann die g\u00fcltigen Listenpreise in voller H\u00f6he als vereinbart.<\/li>\n<li>Sollten dem Veranstalter im Rahmen der Zahlungsabwicklung Sch\u00e4den, z. B. durch die Vornahme von R\u00fcckbuchungen, entstehen, sind diese von dem Aussteller zu ersetzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Aussteller die Entstehung des jeweiligen Schadens nicht zu vertreten hat.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Standeinteilung\n<ol>\n<li>Eine Platzierung des Ausstellers und die Vergabe der Vortragszeiten erfolgt durch den Veranstalter. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Pr\u00e4sentationsfl\u00e4che oder eine bestimmte Vortragszeit.<\/li>\n<li>Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor, jederzeit \u00c4nderungen am Grundriss und an den Veranstaltungsspezifikationen vorzunehmen, die nach seiner Meinung notwendig und im besten Interesse der Veranstaltung sind, solange sie den Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich ver\u00e4ndern. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Form, Gr\u00f6\u00dfe oder Position des f\u00fcr den Aussteller vorgesehenen Platzes angemessen zu ver\u00e4ndern, wenn zwingende organisatorische Gr\u00fcnde dies erfordern und die Interessen des Ausstellers angemessen ber\u00fccksichtigt werden. Der Veranstalter wird den Aussteller unverz\u00fcglich \u00fcber die Ver\u00e4nderungen informieren. Eine Vergr\u00f6\u00dferung der Standfl\u00e4che und \/ oder eine Verbesserung des Standtyps haben keinen Einfluss auf die im Teilnahmevertrag vereinbarte Verg\u00fctung.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Pflichten des Ausstellers; Betriebspflicht\n<ol>\n<li>Der Aussteller ist verpflichtet, die vom Veranstalter vorgegebenen Auf- und Abbauzeiten einzuhalten.<\/li>\n<li>Der Aussteller ist verpflichtet, die gesamte gebuchte Standfl\u00e4che zu besetzen und den Stand w\u00e4hrend der \u00d6ffnungszeiten der Veranstaltung zu betreiben.<\/li>\n<li>Sollte der Aussteller den Stand bzw. den ihm zugewiesenen Platz nicht bis zum Veranstaltungsbeginn bezogen haben, beh\u00e4lt sich der Veranstalter das Recht vor, hiermit nach eigenem Ermessen zu verfahren.<\/li>\n<li>Der Aussteller verpflichtet sich, den gebuchten Stand bis sp\u00e4testens 16:00 Uhr am 23.06.2026 aufgebaut zu haben und am 25.06.2026 nicht vor 17:00 Uhr abzubauen. Bei Nichterf\u00fcllung einer oder mehrerer dieser Bedingungen kann der Veranstalter dem Aussteller eine Geb\u00fchr von 5.000 \u20ac in Rechnung stellen.<\/li>\n<li>Die von dem Aussteller durchgef\u00fchrten Pr\u00e4sentationen d\u00fcrfen nicht gegen geltendes Recht versto\u00dfen. Der Aussteller hat au\u00dferdem sicherzustellen, dass der Inhalt der seinerseits ver\u00f6ffentlichten Materialien nicht gegen Urheber-, Marken- oder gegen sonstige Schutzrechte, das Wettbewerbsrecht oder das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht eines Dritten verst\u00f6\u00dft.<\/li>\n<li>Der Aussteller hat den Veranstalter von s\u00e4mtlichen Sch\u00e4den und Anspr\u00fcchen Dritter, die aufgrund einer Verletzung der Obliegenheiten des Ausstellers aus Ziffer 6.5. dieses Vertrages entstehen, auf ein erstes Anfordern vom Veranstalter hin freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Aussteller die Entstehung der Sch\u00e4den und\/oder der Anspr\u00fcche nicht zu vertreten hat.<\/li>\n<li>Der Abbau muss allerdings bis sp\u00e4testens 19:00 Uhr am Veranstaltungstag erfolgen und sp\u00e4testens zu diesem Zeitpunkt darf keinerlei Material des Ausstellers mehr am Veranstaltungsort verbleiben. F\u00fcr alle nach 19:00 Uhr am Veranstaltungstag nicht komplett aus dem Veranstaltungsort entfernten Materialien, kann der Veranstalter eine Geb\u00fchr von 50 Euro pro kg Gewicht und Tag f\u00fcr Abtransport und Lagerung in Rechnung stellen.<\/li>\n<li>Das Mitbringen von Speisen und Getr\u00e4nken zur Verteilung an die Besucher ist grunds\u00e4tzlich nicht erlaubt. Im Einzelfall k\u00f6nnen allerdings Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.<\/li>\n<li>Bei \u00dcberschreitung der gebuchten Standgr\u00f6\u00dfe durch den Aussteller ist der Veranstalter berechtigt, entweder eine Nachforderung i. H. v. mindestens 2.000 \u20ac in Rechnung zu stellen oder den Abbau der \u00fcber die gebuchte Fl\u00e4che hinausragenden Standteile zu verlangen.<\/li>\n<li>Der Aussteller verpflichtet sich, sein Unternehmenslogo in einem druckbaren Vektor-Format zu liefern (EPS o. \u00e4.). Dieses darf vom Veranstalter uneingeschr\u00e4nkt f\u00fcr Werbezwecke benutzt werden.<\/li>\n<li>Falls der Aussteller in seinem gebuchten Paket einen Speaker-Auftritt auf einem Workshop oder auf der Hauptb\u00fchne gebucht hat, muss er bis sp\u00e4testens drei Wochen vor der gebuchten Veranstaltung Name und druckbares Foto (mind. 1 MB) des Speakers per E-Mail liefern. Falls in dem gebuchten Auftritt eine Pr\u00e4sentation ben\u00f6tigt wird, muss diese sp\u00e4testens 14 Tage vor der Veranstaltung im Format 16:9 und als PDF oder Powerpoint per E-Mail geliefert werden. F\u00fcr die Pr\u00e4sentationen k\u00f6nnen keine eigenen Laptops genutzt werden. Das Verstreichen dieser Deadline hat entweder die Stornierung des Speaker-Auftritts zur Folge oder eine Versp\u00e4tungsgeb\u00fchr von 850,00 \u20ac.<\/li>\n<li>Falls der Aussteller in seinem Paket One-on-One Meetings gebucht hat, muss er bis sechs Wochen vor der Veranstaltung alle Unterlagen geliefert haben, sonst verf\u00e4llt die Garantie auf 50 % der Termine. Vier Wochen vorher verf\u00e4llt die Garantie auf 70 % der Meetings. Zwei Wochen vor der Veranstaltung verf\u00e4llt die Garantie auf alle Meetings.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Unteraussteller\n<ol>\n<li>\u201eUnteraussteller\u201c sind alle ausstellenden Unternehmer, die neben dem Aussteller mit eigenem Personal und \/ oder eigenen Produkten (insbesondere Waren und Dienstleistungen) auf dem vom Aussteller gebuchten Stand ausstellen oder erscheinen (\u201eAuftritt\u201c), auch dann, wenn sie enge wirtschaftliche oder organisatorische Bindungen zum Aussteller haben.<\/li>\n<li>Der Auftritt jedes Unterausstellers bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters in Textform. Der Aussteller hat den Auftritt eines Unterausstellers unter Vorlage des vom Unteraussteller ausgef\u00fcllten Anmeldeformulars f\u00fcr Unteraussteller zu beantragen. Die Abmeldung von Unterausstellern ist bis zum Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung des Katalogeintrags auf der Website kostenfrei m\u00f6glich. Der Antrag, das ausgef\u00fcllte Anmeldeformular f\u00fcr Unteraussteller und eine etwaige Abmeldung bed\u00fcrfen der Schriftform oder der elektronischen Form.<\/li>\n<li>Der Auftritt von Unterausstellern ist kostenpflichtig; f\u00fcr die Geb\u00fchr Unteraussteller haften Aussteller und Unteraussteller als Gesamtschuldner.<\/li>\n<li>Der Aussteller ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Unteraussteller diese AGB und s\u00e4mtliche einschl\u00e4gigen Vorgaben, auf die diese AGB verweisen, einh\u00e4lt. Der Aussteller hat ein dem Unteraussteller zur Last fallendes Verschulden zu vertreten.<\/li>\n<li>Der Auftritt und die Bewerbung, Werbung oder Promotion von Unternehmern, die nicht als Aussteller oder Unteraussteller zugelassen sind, ist untersagt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Haftung\n<ol>\n<li>Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr Leistungen, die der Veranstalter dem Aussteller lediglich vermittelt.<\/li>\n<li>F\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Veranstalter unbeschr\u00e4nkt.<\/li>\n<li>Der Veranstalter haftet auch f\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<\/li>\n<li>In F\u00e4llen der Ziffer 8.3 bel\u00e4uft sich der vorhersehbare, typischerweise eintretende Schaden in der Regel maximal auf die H\u00f6he der vom Aussteller zu zahlenden Verg\u00fctung. Die Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den ist ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Bei \u00dcbernahme einer Garantie, im Fall von Arglist, in F\u00e4llen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie im Falle gesetzlich zwingender Haftungsvorschriften wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen.<\/li>\n<li>Im \u00dcbrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten auch f\u00fcr au\u00dfervertragliche Anspr\u00fcche gegen den Veranstalter, dessen Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitarbeiter.<\/li>\n<li>Der Aussteller haftet dem Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern diese AGB keine abweichenden Bestimmungen treffen.<\/li>\n<li>Der Aussteller stellt den Veranstalter von Anspr\u00fcchen Dritter frei, die Dritte gegen den Veranstalter geltend machen, aber auf einer schuldhaften Verletzung von Pflichten des Ausstellers beruhen; er ist verpflichtet, dem Veranstalter aus einer Verteidigung gegen solche Anspr\u00fcche erwachsende Kosten zu erstatten.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses\n<ol>\n<li>Bis sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn ist der Aussteller berechtigt, den Teilnahmevertrag gegen Zahlung von 50 % der Gesamtkosten zu stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.<\/li>\n<li>Dar\u00fcber hinaus ist der Aussteller nicht berechtigt, den Teilnahmevertrag ordentlich zu k\u00fcndigen oder zu stornieren. Wenn der Teilnehmer durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Teilnahme der Veranstaltung gehindert wird, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet; der Veranstalter wird sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie der Vorteile, die er aus einer anderweitigen Verwertung des vom Aussteller gemieteten Standes erlangt, anrechnen lassen. In der Regel erspart der Veranstalter keine Aufwendungen nach dem in Ziffer 9.1 genannten Termin.<\/li>\n<li>Der Veranstalter ist neben den gesetzlich geregelten Gr\u00fcnden in folgenden F\u00e4llen zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung des Teilnahmevertrags berechtigt:\n<ol>\n<li>wenn \u00fcber das Verm\u00f6gen des Ausstellers die Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird, wor\u00fcber der Aussteller den Veranstalter unverz\u00fcglich zu unterrichten hat;<\/li>\n<li>wenn zum Ablauf der Anmeldefrist nicht mindestens 50 % der f\u00fcr Aussteller eingeplanten Veranstaltungsfl\u00e4chen vergeben sind; wenn der Aussteller gegen die Betriebspflicht verst\u00f6\u00dft. Besteht der K\u00fcndigungsgrund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Teilnahmevertrag, ist die K\u00fcndigung in der Regel erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist<\/li>\n<li>oder nach erfolgter Abmahnung zul\u00e4ssig. Dies gilt nicht in F\u00e4llen, in denen nach Gesetz eine Fristsetzung oder Abmahnung entbehrlich ist. Das Recht des Veranstalters im Falle einer au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung Schadensersatz zu verlangen, bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Einwilligung in die Daten\u00fcbermittlung\n<ol>\n<li>Da der Veranstalter eine Tochtergesellschaft der CloserStill Media Ltd ist, werden die Daten der Aussteller innerhalb der CloserStill Media Ltd-Unternehmensgruppe verwendet.<\/li>\n<li>Der Veranstalter erhebt die Anmeldedaten (Kontaktdaten wie Firma, Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse, URL) sowie Bestelldaten und verwendet sie f\u00fcr die Vertragsdurchf\u00fchrung. Sollten weitere Dienstleister beauftragt werden, erhalten diese die erhobenen Daten (Firma, Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse) zur Durchf\u00fchrung des Standbaus oder von Zusatzleistungen. Zudem werden Name (Firma, Ansprechpartner) und Anschrift f\u00fcr schriftliche Werbezwecke verwendet. Die Telefonnummer wird f\u00fcr werbliche Zwecke verwendet bei ausdr\u00fccklicher Einwilligung oder wenn die Voraussetzungen f\u00fcr eine mutma\u00dfliche Einwilligung vorliegen. Die erhobenen E-Mail-Adressen verwendet der Veranstalter zur weiteren Information \u00fcber eigene \u00e4hnliche Angebote. Einer Verwendung der eigenen Daten f\u00fcr Werbezwecke kann jederzeit \u2013 etwa durch eine E-Mail an info@procurementsummit.de \u2013 widersprochen werden.<\/li>\n<li>Der Aussteller willigt in eine \u00dcbermittlung der im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten an die CloserStill Media Ltd sowie deren Tochtergesellschaften ein. Hierbei handelt es sich um folgende Daten: Firma, Anschrift (Stra\u00dfe, PLZ, Ort) sowie Telefonnummer, URL, Name des Inhabers \/ Marketingleiter \/ Ansprechpartner (Stellung) zur Messeabwicklung der gebuchte Messe \/ Datum der Messe \/ Umfang der Messebuchung.<\/li>\n<li>Ferner erkl\u00e4rt sich der Aussteller damit einverstanden, dass eine Nennung des Unternehmens als Aussteller im Rahmen aller die Messe betreffenden Kommunikationsma\u00dfnahmen (Pressemitteilungen, Print- und Online-Publikationen) erfolgen kann.<\/li>\n<li>Der Veranstalter und sein Partner zur Datenerfassung k\u00f6nnen den Austellern keine Daten der Besucher zur Verf\u00fcgung stellen. Sollte der Aussteller das Lead Management System nutzen, stehen ihm lediglich die Daten der Besucher zur Verf\u00fcgung, die der Besucher bei der Registrierung angegeben hat und dem Aussteller freiwillig verf\u00fcgbar macht. Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der Besucherdaten.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Bild- und Tonaufnahmen<br \/>\nZur Ver\u00f6ffentlichung von Abbildungen einzelner Exponate erkl\u00e4rt der Aussteller hiermit seine Zustimmung. Die Fotohinweise und Informationen gem. Art. 13 DSGVO sind auf der Webseite einzusehen.<\/li>\n<li>Funkfrequenzen\n<ol>\n<li>Da WLAN-Netzwerke bei unkontrollierter Konfiguration andere Aussteller beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen, sind die eventuellen Vorgaben des Veranstalters hinsichtlich eigener Funkfrequenzen, zwingend einzuhalten.<\/li>\n<li>Eigene Funkfrequenzen des Ausstellers m\u00fcssen beim Veranstalter vor der Aktivierung in Schriftform oder elektronischer Form beantragt und durch den Veranstalter in Textform genehmigt werden.<\/li>\n<li>Bei St\u00f6rungen anderer Netzwerke und \/ oder des messeeigenen WLAN-Netzwerkes durch eine vom Aussteller nicht angemeldete Funkfrequenz ist der Betreiber des Veranstaltungsortes berechtigt, vom Aussteller Parameteranpassungen und bei andauernder Beeintr\u00e4chtigung das Abschalten des WLAN-Netzwerkes zu verlangen. Bei Nichtbeachtung der oben genannten Vorgaben kann dem Aussteller dessen gesamte Datenleitung vor\u00fcbergehend oder dauerhaft abgeschaltet werden. Die Kosten f\u00fcr diese Ma\u00dfnahmen werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Schlussbestimmung\n<ol>\n<li>Alle Forderungen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Veranstaltung, Organisation und Pr\u00e4sentation der Veranstaltung (einschlie\u00dflich der R\u00e4umlichkeiten) m\u00fcssen dem Veranstalter schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veranstaltungsende vorgelegt werden. Anspr\u00fcche des Ausstellers gegen den Veranstalter verj\u00e4hren innerhalb von sechs Monaten beginnend mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung f\u00e4llt. Abweichend hiervon verj\u00e4hren Anspr\u00fcche des Ausstellers in F\u00e4llen der Ziffer 8.2 und Ziffer 8.5 nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/li>\n<li>Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so l\u00e4sst dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung in diesem Fall eine solche wirksame Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung m\u00f6glichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungsl\u00fccke.<\/li>\n<li>F\u00fcr diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des \u00dcbereinkommens der Vereinten \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Sofern der Aussteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist der Gesch\u00e4ftssitz des Veranstalters in Hamburg, Deutschland, ausschlie\u00dflicher &#8211; auch internationaler &#8211; Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Entsprechendes gilt, wenn der Aussteller Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB ist. Der Veranstalter ist allerdings berechtigt, den Aussteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem anderen zul\u00e4ssigen Gerichtsstand zu verklagen.<\/li>\n<li>Die AGB wurden in deutscher Sprache ausgefertigt und in weitere Fremdsprachen \u00fcbersetzt. Im Zweifelsfall bzw. im Falle einer Abweichung zwischen der deutschen und der fremdsprachlichen Version ist die deutsche Version f\u00fcr beide Vertragsparteien ma\u00dfgeblich.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Trailblazer Summits GmbH | Hamburg, 29. September 2025<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bestandteile und \u00c4nderungen des Teilnahmevertrags Der Aussteller ist verpflichtet, die veranstaltungsspezifischen Vorgaben des Veranstalters, die Technischen Richtlinien des Veranstalters und die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Veranstaltungsgel\u00e4ndes sowie s\u00e4mtliche einschl\u00e4gigen Normen einzuhalten. 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